Bauordnungs­rechtlicher Soll-Ist-Abgleich

Vergleich von Zielvorgaben und tatsächlichen Werten: Bauordnungs­rechtlicher Soll-Ist-Abgleich

Die Übereinstimmung von geplanten und durchgeführten Brandschutzmaßnahmen wird durch den bauordnungsrechtlichen Soll-Ist-Abgleich gewährleistet, der ein wesentlicher Bestandteil des Brandschutzgutachtens ist. Abhängig vom jeweiligen Bundesland erfolgt dieser Vergleich auf der Grundlage der aktuellen Bauordnungen und brandschutztechnischen Vorschriften. Der Soll-Ist-Abgleich im Bauwesen ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch ein wichtiges Mittel zur Gewährleistung der Sicherheit von Personen und Sachwerten in Gebäuden.

Es ist ratsam, den Soll-Ist-Abgleich gemäß der Bauordnung bereits zu Beginn eines Projekts zu nutzen, jedoch spätestens zum Abschluss des Baus durchzuführen. Wir unterstützen Sie von Anfang aa bei der Umsetzung Ihres Projekts, damit Sie von unserer Expertise bis zum Bauabschluss profitieren können.

Lernen Sie uns kennen

Begeistern Sie uns mit Ihrem Projekt.

Daher spielt der Bauordnungsrechtliche Soll-Ist-Abgleich eine wichtige Rolle

Der bauordnungsrechtliche Soll-Ist-Abgleich ermöglicht eine zuverlässige Überprüfung der Umsetzung aller brandschutztechnischen Maßnahmen, wie sie im jeweiligen Brandschutzgutachten festgelegt sind. Auf diese Weise garantiert der Soll-Ist-Abgleich die Einhaltung aller Brandschutzvorschriften im Bauwesen.

Der Prozess des Bauordnungsrechtlichen Soll-Ist-Abgleichs

Zu Beginn steht die Erstellung des Brandschutzgutachtens. Bei diesem Schritt fließt der bauordnungsrechtliche Soll-Ist-Abgleich bereits mit ein, indem geprüft wird, ob alle empfohlenen Maßnahmen gemäß der geltenden Vorschriften umsetzbar sind. Im Laufe der Bauphase ist es dann entscheidend, dass alle diese Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden.

Nach Abschluss der Bauarbeiten führt der bauordnungsrechtliche Soll-Ist-Abgleich zur finalen Überprüfung. Ziel dieser ist es, sicherzustellen, dass die installierten Brandschutzsysteme funktionsfähig sind und die baulichen Eigenschaften den Vorschriften entsprechen.

Das übergeordnete Ziel des bauordnungsrechtlichen Soll-Ist-Abgleichs ist es, Menschenleben und Wertgegenstände zu schützen. Dafür muss die Sicherheit aller Gebäudenutzer gewährleistet sein, indem alle erforderlichen Brandschutzmaßnahmen ordnungsgemäß umgesetzt werden.