Flucht- und Rettungsplan: Fundamentale Sicherheit in Gebäuden
Der Flucht- und Rettungsplan ist ein wichtiger Bestandteil der Sicherheitsausstattung von Gebäuden. Gemäß den Anforderungen der ISO 23601:2009 bietet dieser Plan den Benutzern von Gebäuden klare Informationen über wichtige Flucht- und Rettungswege im Brandfall. Zentral ist, dass der Flucht- und Rettungswegplan gemäß der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und Arbeitsstättenrichtlinie ASR A 2.3 auch für gewerblich genutzte Gebäude erstellt werden muss. Auf diese Weise hilft dieser Plan den Menschen, sich über Fluchtmöglichkeiten in den Gebäuden zu informieren und ergänzt somit das Sicherheitsleitsystem erfolgreich.
Der Flucht- und Rettungsplan muss erstellt werden für:
Alle Gebäude, die gewerblich genutzt werden und eine Grundfläche von über 100 m2 haben und von der Gesellschaft genutzt werden.
Gebäude für Gewerbezwecke mit einer Grundfläche von über 1000 m2, die nicht öffentlich genutzt werden.
Flucht- und Rettungsplan: Einheitlichkeit als Schlüssel
Durch die zunehmende globale Mobilität ist eine einheitliche Kommunikation von Sicherheitsinformationen in Gebäuden erforderlich. Im Notfall hilft der Flucht- und Rettungsplan, indem er den markierten Weg zur Sicherheit anzeigt.